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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Pierre Nierhaus Consulting GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Pierre Nierhaus Consulting GmbH (nachfolgend „Pierre Nierhaus“ genannt) und dem Auftraggeber abgeschlossene Verträge über (Trend-) Workshops, Gastroexpeditionen, Vorträge, Seminare u.a. (nachfolgend auch „Veranstaltungen“ genannt) sowie Beratung, Planung, Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen (nachfolgend auch „Beratung“ genannt) in folgenden Bereichen: Unternehmenskonzeption, Coaching/Management, Strategie, Trendexpertise, Positionierung, Sortimentspolitik, PR und Marketing. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Für (Trend-) Workshops gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGB die jeweils auf den Anmeldeunterlagen abgedruckten ergänzenden AGB. Wenn und soweit diese von den vorliegenden Bedingungen abweichen, gehen die Regelungen der ergänzenden AGB vor.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Pierre Nierhaus nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil.

II. Vertragsparteien

Das Angebot von Pierre Nierhaus richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und Kaufleute. Verbraucher im Sinne des Gesetzes können grundsätzlich nicht Vertragspartner werden. Verbraucher im Gesetzessinn sind verpflichtet, bei einer Anmeldung darauf hinzuweisen, dass sie Verbraucher sind. Fehlt ein entsprechender Hinweis und ist somit für Pierre Nierhaus die Verbrauchereigenschaft nicht erkennbar, wird der Vertragspartner als Kaufmann behandelt. Verträge mit und Anmeldungen von Verbrauchern bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Pierre Nierhaus, dass ein Vertragsschluss/Teilnahme eines Verbrauchers erfolgen kann.

III. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von Pierre Nierhaus sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Pierre Nierhaus diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet.
  2. Die Beauftragung von Pierre Nierhaus hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pierre Nierhaus an.
  3. Mit der schriftlichen Bestätigung durch Pierre Nierhaus kommt ein Vertrag zwischen Pierre Nierhaus und dem Auftraggeber über die in dem Auftrag spezifizierten Leistungen zustande.
  4. Pierre Nierhaus ist berechtigt, die Anmeldung zu einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

IV. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der beim Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Schriftform, es sei denn, in diesen Bedingungen ist etwas anderes geregelt.
  2. Von Pierre Nierhaus übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
  3. Pierre Nierhaus kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Pierre Nierhaus entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht. Ausgenommen sind dabei die von Pierre Nierhaus angebotenen Vorträge. Diese werden von Pierre Nierhaus persönlich gehalten, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelfall schriftlich etwas anderes.

V. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die im Angebot von Pierre Nierhaus genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Reisekosten, Auslagen, Spesen sowie Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben sind in den Angebotspreisen nicht enthalten und von dem Auftraggeber zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
  2. Pierre Nierhaus behält sich die Abrechnung von Mehrkosten vor, die ihm beispielsweise durch zwischenzeitliche Erhöhung öffentlicher Abgaben während der Leistungsphase entstehen. Nachträgliche Änderungen des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet, es sei denn sie lösen keine Mehrkosten aus.
  3. Skizzen, Entwürfe, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
  4. Die Vergütung für Beratungen ist nach Erbringung der Leistung fällig. Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen abgenommen, sind die entsprechenden Teilvergütungen jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Die Zahlung hat spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
  5. Die Vergütung für Veranstaltungen jeder Art im Sinne von Ziffer I. 1 ist in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung für die jeweilige Veranstaltung unmittelbar nach Buchung der Veranstaltung fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug kann Pierre Nierhaus Verzugszinsen in Höhe von 5 – bei Kaufleuten in Höhe von 9 – Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt hievon unberührt.
  7. (Neu)kunden sind verpflichtet, an Pierre Nierhaus auch in Bezug auf die Vergütung für Beratungen eine angemessene Vorauszahlung zu leisten. Wenn nicht anders vereinbart sind dies 50% bei Beauftragung und Restzahlung nach Beendigung – oder spätestens 6 Monate nach Projektbeginn. Bei sehr großen Projekten gilt folgende Staffelung: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 der Gesamtvergütung während der Leistungsphase sowie 1/3 der Gesamtvergütung bei Abschluss des Auftrags.
    Erfordert ein Auftrag von Pierre Nierhaus finanzielle Vorleistungen oder Auslagen so werden diese vorab in Rechnung gestellt.
  8. Fremdleistungen, die im Namen von Pierre Nierhaus für den Auftraggeber beauftragt werden, werden dem Auftraggeber nach Abschluss der jeweiligen Leistung berechnet und sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Pierre Nierhaus ist berechtigt, sofort fällig werdende Vorauszahlungen bzw. Teilbeträge vom Auftraggeber einzufordern.
  9. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, seine Ansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

VI. Lieferung, Annahmeverzug

  1. Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen, Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Pierre Nierhaus schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Gerät Pierre Nierhaus mit seinen Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn und soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
  3. Der Zeitpunkt der Leistung/Veranstaltung verlängert sich vorbehaltlich anderer Regelungen unter Ziffer VII dieser AGB bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von Pierre Nierhaus liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung/Veranstaltung von erheblichem Einfluss sind (z. B. Fälle höherer Gewalt, Kranheit, behördliche Anordnungen, Reisewarnungen- und Beschränkungen)entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Pierre Nierhaus wird den Beginn und das Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen, sofern dies objektiv möglich ist.
  4. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist Pierre Nierhaus zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat Pierre Nierhaus Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schaden bzw. der Mehraufwendungen.

VII. Absagen oder Verlegung von Veranstaltungen durch Pierre Nierhaus

  1. Pierre Nierhaus ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Pierre Nierhaus erstattet in diesem Fall die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück, es sei denn, aus Ziffer VII. 2 ergibt sich etwas anderes. Weitergehende Ansprüche können aus der Absage von Veranstaltungen nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten werden von Pierre Nierhaus nicht erstattet. Pierre Nierhaus weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht bei den Transportunternehmen (DB und Fluglinien) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine Reise- oder Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen.
  2. Pierre Nierhaus ist in den unter Ziffer VI. 3 genannten Hindernissen, Fällen höherer Gewalt, bei Reisewarnungen oder – Beschränkungen, Ausgangs- oder Kontaktverboten oder -Beschränkungen sowie eigener Erkrankung berechtigt, eine Veranstaltung auf einen Zeitpunkt nach Wegfall der vorgenannten Gründe zu verlegen und den zunächst vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserfüllung hierdurch zu ändern. Der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bleibt in diesen Fällen bestehen. Pierre Nierhaus wird die neuen Daten der Veranstaltung mit dem Teilnehmer nach Wegfall des Grundes für die Terminsverlegung und vor Festlegung des neuen Termins abstimmen. Ist dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu dem neuen Termin aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und die ihm vor der jeweiligen Absprache über den neuen Termin nicht bekannt waren unmöglich, hat der Teilnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Gutscheins in Höhe des Wertes der zunächst vereinbarten Leistung. Diesen Gutschein kann der Kunde innerhalb von drei Jahren beginnend zum Schluss des Jahres der Ausstellung für eine Veranstaltung von Pierre Nierhaus nutzen.

VIII. Haftung

  1. Pierre Nierhaus haftet unbeschränkt für vorsätzliche und grobfahrlässige Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Pierre Nierhaus nur bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Verletzung von Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflichten) und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung im Übrigen ist ausgeschlossen.
  2. Sollten Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Reisewarnungen oder – Beschränkungen, Ausgangs- oder Kontaktverboten oder -Beschränkungen verspätet beginnen oder vollständig abgesagt werden, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
  3. Pierre Nierhaus haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Seminarunterlagen, Seminarvorträge oder sonstiger Vorträge oder Veröffentlichungen. Diese ersetzen insbesondere keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder pharmazeutische Beratung durch entsprechende Berufsträger. Für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Veranstaltungsunterlagen beruhen, übernimmt Pierre Nierhaus keine Haftung.
  4. Soweit Pierre Nierhaus notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die hiermit beauftragten Personen keine Erfüllungsgehilfen von Pierre Nierhaus. Pierre Nierhaus haftet daher nicht für schuldhaftes Verhalten dieser Person, es sei denn ihn trifft insoweit ein Auswahlverschulden.
  5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Texten, Reinausführungen und –zeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und – zeichnungen entfällt jede Haftung von Pierre Nierhaus. Pierre Nierhaus haftet darüber hinaus nicht für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie Schutz- und Eintragungsfähigkeiten der Arbeiten. Etwaige Pierre Nierhaus entstehende Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und Verfolgung gegenüber Dritten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  6. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Verwendung von Seiten des Auftraggebers gestellter Signets, Bildmaterialien, Logos und Zeichnungen sowie sonstiger fotografischer Produkte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Sollte durch die Ausführung Rechte Dritter verletzt werden, so haftet allein der Auftraggeber. Er hat Pierre Nierhaus von allen Ansprüchen, die von Seiten Dritter durch die Rechtsverletzung erwachsen, freizustellen.

IX. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Jeder an Pierre Nierhaus erteilte Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes ist ein Urheberrechtsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistung gerichtet ist.
  2. Alle Entwürfe, Berichte, Organisationspläne, sowie Reinausführungen und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  3. Die Entwürfe, Berichte, Organisationspläne, Reinzeichnungen und -ausführungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Pierre Nierhaus weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
  4. Pierre Nierhaus überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte – dies gilt auch für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen – bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Pierre Nierhaus. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
  5. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter oder/und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

X. Treuepflicht

  1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von der bei der Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter von Pierre Nierhaus diesem unverzüglich mitzuteilen.

XI. Stornierung und Terminsverlegung von Anmeldungen durch den Teilnehmer

  1. Eine Stornierung der Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung ist bis zu 30 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. In diesem Fall wird der nach Ziffer V. 5 zu zahlende Vorschuss in Höhe von 50 % des Gesamtpreises von Pierre Nierhaus einbehalten und nicht zurückerstattet.

  2. Stornierungen von Veranstaltungen, die später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erklärt werden, sind ausgeschlossen. Erklärt der Kunde später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, dass er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann oder möchte, hat er den vollen Preis für die jeweils gebuchte Veranstaltung zu entrichten. In diesem Fall erhält der Kunde jedoch einen Preisnachlass von 25 %, falls er innerhalb von 12 Monaten nach seiner Absage eine Veranstaltung aus dem gleichen Format bucht (z.B. werden bei Absage eines Seminars werden 25 % Preisnachlass bei Neubuchung eines Seminars gewährt). Davon ausgenommen ist die Absage der Teilnahme an Trendworkshops und Gastronomieexpeditionen. Bei der Absage der vorgenannten Veranstaltungen durch den Kunden wird bei einer Neubuchung kein Preisnachlass gewährt.

  3. Absagen von vereinbarten Terminen im Zusammenhang mit Beratungen iSd Ziffer I.1 dieser AGB sind durch den Kunden bis vier Wochen vor dem jeweils vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei Absagen zwischen der vierten und der zweiten Woche vor dem jeweils vereinbarten Termin wird die Hälfte der vereinbarten Vergütung, bei Umbuchungen bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 75 % der vereinbarten Vergütung und danach die volle Vergütung fällig.

  4. Zur Fristwahrung müssen Stornierungen und Umbuchungen schriftlich per Post, e-Mail oder Telefax bei Pierre Nierhaus eingehen.

  5. Pierre Nierhaus ist berechtigt, einen durch die Stornierung/Absage des Auftraggebers bedingten höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen sowie den tatsächlich angefallenen Aufwand für die Umbuchung von (Trend-) Workshops und Trendexpeditionen in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

  6. Bei den angegebene Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben. Zuzüglich wird jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer fällig. 

  7. Im Falle der Stornierung der Teilnahme an Veranstaltungen sowie der Absage von Beratungsterminen durch den Kunden erhält der Kunde etwa geleistete Anzahlungen für von Pierre Nierhaus im Zusammenhang mit der ursprünglich beauftragten Veranstaltung oder Beratung erbrachte Auslagen nur dann erstattet, wenn und soweit Pierre Nierhaus diese Auslagen nach der Stornierung oder Absage durch den Kunden von Dritten ebenfalls zurück erstattet erhält. Dies gilt insbesondere für Anzahlungen auf Hotel- und sonstige Übernachtungskosten sowie Anzahlungen für die Anmietung von Veranstaltungsorten.

(Offene) Trendworkshops und Seminare:

Zahlung
Mit Vertragsabschluss wird der Preis in voller Höhe in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist  innerhalb einer Woche nach Rechnungszugang ohne Abzug zu leisten. Die Teilnahme ist erst nach vollständiger Zahlung garantiert.

Rücktritt
Für den Fall eines Rücktritts werden dem Workshop-teilnehmer folgende Kosten in Rechnung gestellt:          

Ab Buchungstag des Workshops:
50 % des Gesamtreisepreises.

Vom 30. Tag bis 7. Tag vor Workshopbeginn:
75 % des Gesamtreisepreises.

Vom 6. bis zum Tag des Workshopbeginns oder bei Nichtantritt des Workshop:
100 % des Gesamtreisepreises.

XII. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

  1. Der Auftraggeber wird sich eigenverantwortlich über Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten und sonstige Einreisebestimmungen (z.B. die Einhaltung von Quarantänebestimmungen und die Vorlage negativer Virentestergebnisse) des Bestimmungslandes bei Veranstaltungen im Ausland einschließlich der Fristen für die Erlangung gegebenenfalls notwendiger Visa informieren.
  2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen notwendiger (Reise)dokumente, Gesundheitszeugnisse – und sonstiger Nachweise (z.B. negativer Corona Test), eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften, die Einhaltung etwaiger Quarantänebestimmungen und sonstiger Einreisebestimmungen. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen (z. B. notwendige Übernachtungskosten oder sonstige Mehrkosten bei der Einhaltung von Quarantänebestimmungen), gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Pierre Nierhaus haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Gesundheitszeugnisse bzw. Nachweise (z.B. negativer Corona Test) oder die Folgen behördlicher Vorgaben, Auflagen oder sonstiger Bestimmungen, wie Einreisebestimmungen oder Quarantänepflichten
  4. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringung (z.B. Abstands- und Maskenpflicht) zu beachten und im Falle von auftretenden Krankheitssymptomen Pierre Nierhaus unverzüglich zu verständigen.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden sowie lückenhaft sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
  3. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Pierre Nierhaus verjähren innerhalb eines Jahres, soweit es sich nicht um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers handelt, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von Pierre Nierhaus zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden von Pierre Nierhaus oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.
  4. Durch den Abschluss des Vertrages mit Pierre Nierhaus unter Einbeziehung dieser AGB erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass Pierre Nierhaus den Namen des Auftraggebers als Referenz zu Werbezwecken nutzt (z.B. Nennung des Auftraggebers auf der Homepage von Pierre Nierhaus). Widerspricht der Auftraggeber der vorgenannten Nutzung schriftlich, wird Pierre Nierhaus diese Nutzung unterlassen bzw. unverzüglich einstellen. Im Übrigen geltend die unter www.nierhaus.com/datenschutz genannten und dort abrufbaren Datenschutzbestimmungen.
  5. Soweit ein Vertrag mit einem Unternehmer (§ 14 BGB) zustande kommt gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Kollisionsrecht und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Frankfurt am Main. Pierre Nierhaus ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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